Neue Prognose für 2023: Die Inflation wird stärker als zunächst angenommen sinken

Das Wirtschaftsplanungsbüro hat seine Schätzung der erwarteten Inflation für 2023 revidiert. Es geht nun von einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 4,8 Prozent im Jahr 2023 aus. Eine frühere Schätzung vor einem Monat ging noch von einer durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 5,3 Prozent aus. Die Inflation wird also schneller als gedacht abnehmen.

Die Inflationsprognose basiert auf der Ölpreisentwicklung (durchschnittlich 85 US-Dollar pro Barrel in diesem Jahr und 80 US-Dollar pro Barrel im Jahr 2024) und dem Euro-Wechselkurs (1,10 US-Dollar pro Euro im Jahr 2023 gegenüber 1,12 US-Dollar pro Euro im Jahr 2024).

Im Jahr 2024 würde dies die durchschnittliche Inflation weiter auf 2,9 Prozent senken. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 hatten wir eine Inflationsrate von 9,59 Prozent. Ein Allzeitrekord, der auf die Explosion der Energiepreise nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine zurückzuführen war.

Inflationsausgleich für Löhne und Gehälter wird später notwendig sein

Der Rückgang der Inflation wirkt sich auch auf den so genannten Schwellen-Index aus, bei dessen Überschreitung in Belgien Löhne und Gehälter automatisch den wegen der Inflation verteuerten Lebenshaltungskosten angeglichen wird.

Nach Angaben des Planungsbüros wird die Überschreitung erst im Juni dieses Jahres erfolgen und nicht schon im April, wie zunächst angenommen. Zum letzten Mal war dies im November letzten Jahres der Fall.  Das Planungsbüro erwartet außerdem zwei weitere Überschreitungen des Schwellen-Index im Jahr 2024: im Januar und im November.

Schwellen-Index in Kürze

Der Verbraucherpreisindex – kurz Index genannt - misst die Preisentwicklung der von den belgischen Privathaushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen und wird monatlich ermittelt. Wenn die Preise für Produkte und Dienstleistungen steigen, steigt auch dieser Index.

Der Schwellen-Index wird erreicht, wenn sich die Lebenshaltungskosten um 2 % verteuert haben. Einen Monat nach einer solchen Überschreitung werden die Sozialleistungen um 2 % erhöht und einen weiteren Monat später die Gehälter der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Und auch in der Privatwirtschaft werden die Löhne - oft mit einiger Verzögerung - an die steigende Lebenshaltungskosten angepasst.

Mehrwertsteuer auf Gas und Elektrizität

Eine wichtige Fußnote: In diesen Prognosen des Planungsbüros ist die am Montag von der Bundesregierung erzielte Energievereinbarung noch nicht berücksichtigt. Die Berechnung geht noch von einer 21-prozentigen Mehrwertsteuer auf Erdgas und Strom ab April aus.

Die Regierung hat Anfang dieser Woche aber beschlossen, dass auf Gas und Strom dauerhaft nur noch 6 % Mehrwertsteuer erhoben werden sollen. Dies wird die Energierechnungen - und damit die Inflation - weiter senken. Auch das Auslaufen des Sozialtarifs für Gas und Strom wurde noch nicht berücksichtigt.

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