Weiteres Urteil im Fall Mawda: Polizisten müssen verpflichteten Ausbildungen über den Gebrauch von Gewalt folgen
Laut einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Brüssel hat der belgische Staat im Fall Mawda Fehler gemacht. 2018 war die damals zwei Jahre alte Mawda (Foto) bei einer Verfolgungsjagt zwischen Schleppern und der Polizei von einer Polizeikugel tödlich getroffen worden. Das Gericht verpflichtet unser Land jetzt, Polizeibeamten einer Ausbildung zum Gebrauch von Gewalt im Einsatz anzubieten.
Der Fall kam vor Gericht nach einer Klage der belgischen Vertretung der internationalen Vereinigung Defence for Children (DCI). Laut Urteil wird der belgische Staat dazu verpflichtet, Polizisten „über die Bedingungen für den Gebrauch von Gewalt und über alles, was die Belange eines Kindes angeht, insbesondere bei Anwesenheit von minderjährigen Migranten, auszubilden.“
Der belgische Staat wurde auch zur Zahlung eines symbolischen Euro verurteilt. DCI Belgien hatte einen Schadensersatz über 10.000 € gefordert, weil im Fall Mawda gleich mehrere schwere Vergehen begangen worden seien.
In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2018 versuchten Mawdas Eltern, eine junge kurdische Familie, mit einigen weiteren Migranten nach Großbritannien zu gelangen. Doch deren Fahrzeug, ein Lieferwagen von Schleppern, fiel der Polizei auf der Autobahn in der Provinz Hennegau in Richtung Frankreich auf und sollte kontrolliert werden.
Doch das Fahrzeug flüchtete und bei der Verfolgung des Wagens schoss die Polizei mehrmals. Mawda wurde dabei durch einen Schuss aus einer Dienstwaffe eines Polizisten getötet. Mawda wurde 2018 im Brüsseler Ortsteil Evere beerdigt und deren Eltern leben heute in Belgien.