Achtzig marokkanische Visa wegen des Verdachts auf Betrug bei Arbeitsgenehmigungen gesperrt

Die 800 Dossiers mit Anträgen auf kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Belgien für Engpassberufe, die wegen eines Betrugsverdachts erneut überprüft werden, betreffen auch marokkanische Visa, wie die Generaldirektion des Ausländeramtes gegenüber mehreren Medien bestätigte. Das belgische Konsulat in Istanbul hatte am Dienstag das Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für rund 100 Türken aufgrund von Betrugsmeldungen eingestellt. Es war die Rede von Mittelsmännern, die Menschen nach Flandern brachten, angeblich um dort Engpassberufe, für die es nicht genügend belgische Stellenbewerber gibt, auszuüben. Die Staatssekretärin für Asyl und Migration Nicole de Moor machte gegenüber VRT NWS deutlich, dass das belgische Konsulat in Marokko eine Prüfung eingeleitet habe.

Seit 2019 können Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter für Berufe mit Fachkräftemangel einzustellen, eine "einmalige Genehmigung" beantragen, um eine Person aus einem nichteuropäischen Land einzustellen und ins Land zu holen. Das belgische Konsulat in Istanbul hatte die bundesstaatlichen und flämischen Behörden jedoch über einen möglichen Betrug bei der Beantragung einer solchen Genehmigung informiert, wie Anfang der Woche bekannt geworden war. Das Konsulat hatte im Oktober letzten Jahres Verdacht geschöpft, als zahlreiche Anträge aus derselben Region eingingen.

Infolgedessen kamen Zweifel an der Redlichkeit der betreffenden Unternehmen und an der Rolle von Beratern auf, die vor allem bei türkischen, aber auch bei marokkanischen Anfragen Hilfe leisteten. Insgesamt ermittelten die belgischen Behörden in Rabat wegen 80 potenziell betrügerischen Anträgen. Diese Anträge wurden daher gesperrt, bis die Prüfung ergeben hat, ob sie wirklich berechtigt waren und kein Betrug im Spiel war.

"Das bedeutet nicht, dass alle diese Fälle problematisch sind", reagierte die Staatssekretärin für Asyl und Migration, Nicole de Moor. "Alle wurden rechtzeitig informiert und es wurden keine Visa ausgestellt“, stellte sie klar.

Die Staatssekretärin betonte außerdem, dass die einmalige Genehmigung "ein wichtiger legaler Migrationskanal" für Unternehmen sei, die mit einem Arbeitskräftemangel konfrontiert sind. "Der Missbrauch dieser Verfahren ist jedoch nicht tolerierbar", betonte sie und bestätigte, dass sich die Untersuchung derzeit nur auf Anträge aus der Türkei und Marokko konzentriere.

In Flandern wurden 2022 rund 15.199 Anträge auf eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis registriert, darunter 3.055 aus der Türkei. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den 1.121 Anträgen, die 2021 gestellt wurden, und 723 Anträgen im Jahr 2020. Die Zunahme alarmierte die konsularischen Dienste.

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