Belgiens Verkehrsminister will das Bejubeln von Raserei und Straßenrennen in den sozialen Medien strafbar machen
Bundesverkehrsminister Georges Gilkinet (Ecolo) ist der Ansicht, dass Leute, die auf TikTok oder in anderen sozialen Medien Straßenrennen oder Raserei auf Straßen und Autobahnen bejubeln oder entsprechende Videos hochladen, um sich damit zu rühmen, streng bestraft werden müssten. Der frankophone Grünenpolitiker könnte sich vorstellen, dass so etwas mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1.000 € oder mit einem Jahr Führerscheinentzug geahndet werden sollte.
Übertriebene Geschwindigkeit gilt seit Jahren im belgischen Straßenverkehr als eine der drei tödlichsten Unfallverursacher. Darum will Mobilitätsminister Gilkinet strenger gegen Zeitgenossen vorgehen, die Raserei oder ähnliches in den sozialen Medien bejubeln, bewerben oder dahingehende Videos und Fotos hochladen: „Die öffentlichen Straßen sind keine Formel 1-Strecke. Straßenrennen sind inakzeptabel und sich damit in den sozialen Medien zu rühmen ist unzulässig.“
Konkret kann sich der frankophone Grüne vorstellen, dass solche Taten mit 1.000 € Bußgeld oder mit einem Jahr ohne Führerschein bestraft werden können. Das soll jeden betreffen, der Videos oder Fotos von Raserei oder von Straßenrennen in den sozialen Medien veröffentlicht - ob er nun Zuschauer, Beifahrer oder Fahrer ist. Wenn es um hohe Geschwindigkeiten im Straßenverkehr gehe und um damit einhergehende Gefährdung der Verkehrssicherheit, dürfe dies nicht verherrlicht werden, so Gilkinet.
Der belgische Verkehrsminister will diese Angelegenheit deutlich einfassen. Zu bestrafen soll ein Verhalten sein, dass Raserei z.B. in ein positives und besseres Licht rückt. Für eine juristische Feststellung muss zudem deutlich sein, dass die jeweiligen Bilder auf Initiative des Täters, also des Fahrers, ins Netz gestellt werden. Ob solche Bilder oder Videos nur für eine bestimmte Anzahl an Personen bestimmt sind, dürfe dabei keine Rolle spielen, so die Planung eines entsprechenden Gesetzes.
Auf das Tempo bei einer solchen Raserei möchte Gilkinet keine Zahl setzen. Dies sei auf Basis von solchen Bildern nicht immer eindeutig festzustellen, doch deutlich ist stets, dass es sich im Geschwindigkeiten handelt, die deutlich über dem zulässigen Tempo liegen. Überdies kann das Kriterium des in Gefahrbringens von anderen Verkehrsteilnehmern in einem Verfahren das ausschlaggebende Element sein. Ein Ermutigen zu einem solchen Vergehen muss im öffentlichen Verkehrsnetz erfolgt und damit verboten sein.