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Terrorprozess: Berufungsgericht verbietet nackte Leibesvisitation und Augenbinden

Die Angeklagten im Prozess um die Anschläge vom 22. März 2016 dürfen bei ihrer Verlegung in das Justizgebäude in Haren nicht mehr nackt mit Kniebeugen durchsucht werden und außerhalb von Polizeifahrzeugen keine Augenbinden mehr tragen. Das hat das Brüsseler Berufungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Die Anwälte der Angeklagten haben sich seit Beginn des Prozesses über die nackte Leibesvisitation beschwert, die stattfinden, wenn ihre Mandanten vom Gefängnis zum Gerichtsgebäude gebracht werden. Sechs Angeklagte verklagten schließlich Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) in einem Eilverfahren.

Der Brüsseler Richter im Eilverfahren entschied zugunsten der Angeklagten und verbot Ende Dezember die täglichen systematischen Leibesvisitationen mit der Begründung, sie verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Justiz wurde daraufhin von Minister Van Quickenborne angewiesen, beim Brüsseler Appellationsgerichtshof Berufung einzulegen. Aber auch nach Ansicht des Gerichts gibt es keine Rechtsgrundlage für die nackte Leibesvisitation mit Kniebeugen und keine vernünftige Rechtfertigung für die Augenbinden. 

Bußgeld: 1.000 € pro Tag

"Das Gericht ist der Ansicht, dass die Kniebeugen, die die Angeklagten bei ihrer polizeilichen Leibesvisitation machen müssen, im Polizeigesetz nicht vorgesehen sind, und fordert daher den belgischen Staat auf, diese Praxis, die gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt, abzuschaffen", so Presserichterin Anne Leclercq. "Das Gericht ist auch der Ansicht, dass die Verwendung der Augenbinden zu einem anderen Zeitpunkt als während des Transports vom Gefängnis Haren zum Justizgelände in den Polizeifahrzeugen nicht vernünftig gerechtfertigt ist."

Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 1.000 Euro pro Tag, maximal 25.000 Euro pro Angeklagten, falls dieser Anordnung nicht Folge geleistet wird.

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