Die nicht regelkonformen Zusatzrenten in der Kammer sind ein Fall für die Staatsanwaltschaft
Das föderale Rentenamt hat die Akte bezüglich der möglicherweise nicht regelkonformen Bonuszahlungen zur Pension für ehemalige Vorsitzende der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament und für hohe Beamte dieses Hauses an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Dies teilte Eliane Tillieux (PS, Foto), die heutige Vorsitzende der Kammer schriftlich dem sogenannten Büro der Kammer mit.
Das Bundesrentenamt ist der Ansicht, dass „der Verdacht von Kollusion besteht“. Das bedeutet, dass hier möglicherweise Personen zusätzlich zu ihrer Pension Boni erhalten (haben), auf die sie kein Anrecht hatten oder haben und dies „zum Schaden Dritter“, wie das juristisch heißt, also zum Schaden der Verwaltung der Kammer.
Am 1. März wurde bekannt, dass die früheren Kammerpräsidenten Herman De Croo (Open VLD) und Siegfried Bracke (N-VA) sowie acht hohe Beamte des Hauses seit Jahren hohe Zusatzrenten beziehen, die möglicherweise ungesetzlich bzw. nicht regelkonform sind. In einigen Fällen geht es dabei um einen vierstelligen Eurobetrag pro Monat.
Die Vorsitzende und das Büro der Kammer haben inzwischen Rat bei zwei Anwaltsbüros eingeholt, die bestätigen, dass es sich hier um einen ungesetzlichen Vorgang handelt. Bracke und De Croo ließen dazu wissen, dass sie nicht von der Tatsache wussten, dass es sich hier um ungesetzliche Vergütungen handele. Herman De Croo teilte mit, dass er über 210.000 € an die Kammer zurücküberwiesen habe.
Staatsanwaltschaft
Diese Woche hat die Generaldirektorin des Bundesrentenamtes die Fakten, von denen sie Kenntnis hat, an die Bundesstaatsanwaltschaft in Brüssel weitergeleitet. In einem Schreiben, dass die Kammervorsitzende Tillieux ans Büro der Kammer - das Verwaltungsorgan dieses Hauses - gerichtet hat, heißt es, dass Beamte möglicherweise nicht regelkonforme Vorgänge verabredet hätten. Bei der Staatsanwaltschaft heißt es dazu, dass man in einer ersten Phase beurteilen wolle, „ob die mitgeteilten Informationen ausreichende Elemente enthalten, um eine strafrechtliche Untersuchung zu rechtfertigen.“