Sexarbeit soll aus dem belgischen Strafgesetzbuch verschwinden

Die Gesetzesentwürfe, die Sexarbeit aus dem belgischen Strafgesetzbuch streichen, sind im Justizausschuss des belgischen Parlaments verabschiedet worden. Die Verabschiedung galt als Formsache. 

Die belgischen Gesetze über Sexarbeit stammen aus dem 19. Jahrhundert. Daan Bauwens von Utsopi, einer Organisation, die sich für die Rechte von Sexarbeitern einsetzt, sagt, dass sich heute alles in einer Grauzone befindet.  Die jetzige Aktualisierung mache den Weg frei für neue Regeln und einen Berufsstatus für SexarbeiterInnen, meint er. 

Freiwillige Prostitution ist nach belgischem Recht nicht strafbar.  Gleichzeitig aber durften Prostituierte keinen Buchhalter beauftragen oder bei der Bank keinen Kredit auf der Grundlage ihrer Einkünfte beantragen. 

Strafbar in Belgien ist zurzeit die Organisation der Prostitution. Sie zu verbieten, sollte dazu beitragen, Ausbeutung und Sexhandel zu bekämpfen. 

Die Entkriminalisierung der Prostitution soll dazu führen, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einen Arbeitsvertrag bekommen und, wie in anderen Berufen, unter normalen Sicherheits- und Hygienebedingungen arbeiten können. Im Rahmen der neuen Gesetzgebung sollen sie soziale Rechte in Anspruch nehmen und Pensionsrechte aufbauen können. Dritte, wie z. B. Bankmanager, die einen Kredit gewähren, Versicherer und Vermieter, die Räumlichkeiten vermieten, machen sich im Rahmen der Gesetzesänderung ebenfalls nicht mehr strafbar.

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